Jahresabschlussprüfung

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind nicht nur Rechenschaftsbericht, sondern auch Visitenkarte unserer Mandanten für Gesellschafter, Banken, Geschäftspartner und Kunden. Das gilt gleichermaßen für mittelständische Betriebe wie für große Unternehmen verschiedener Rechtsformen und Branchen.

Unsere Jahresabschlussprüfung ist ein Dokument – „mit Brief und Siegel“.

Sie bestätigt die im Jahresabschluss und Lagebericht enthaltenen Informationen. Auf deren Qualität müssen sich nicht nur der Unternehmer, sondern auch Gesellschafter und Banken verlassen können, wenn sie ihre Entscheidungen treffen. Dies gilt in gleicher Weise für die gesetzlich geforderte wie auch für die freiwillige Prüfung.

Prüfung nach Handelsrecht und IFRS

Neben der Prüfung des Jahresabschlusses nach Deutschem Handelsrecht führen wir auch die Prüfung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) durch. Die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtprüfung im Rahmen des Jahresabschlusses stellt nur einen Teil unserer Zusammenarbeit mit dem Mandanten dar. Wir verfolgen das Ziel, unseren Mandanten betriebswirtschaftliche Steuerungsinformationen zukommen zu lassen.

Ganzheitliche Beratung und Verbesserungsvorschläge

Entdeckte Möglichkeiten der Verbesserung in den Verfahrensabläufen bei unseren Mandanten sprechen wir mit diesen ab. Die Prüfung wird immer von einem vor Ort eingesetzten Wirtschaftsprüfer geleitet. Soweit wir den Mandanten auch steuerlich beraten, nimmt auch ein Steuerberater an der Prüfung teil. Durch diese Beratung aus einer Hand werden bereits während der Prüfung steuerliche nicht optimale Handlungen erkannt und Vorschläge zur Optimierung unterbreitet.

Einsatz modernster IT-Technologie

Durch den Einsatz modernster IT-Technologie werden unsere Mitarbeiter weitestgehend von rein administrativen Tätigkeiten befreit und können sich auf diese Weise schwerpunktmäßig mit den rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragestellungen befassen, die für unsere Mandanten relevant sind.