Neben den gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses umfasst unser Leistungsangebot für unsere Mandanten alle Formen von Sonderprüfungen. Dies sind:
- Gesetzliche Sonderprüfungen
- MABV-Prüfungen
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
- Gründungsprüfungen bei Kapitalgesellschaften
- Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfung
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Prüfung mit gesonderter Berichterstattung (Gründung, Umwandlung und Verschmelzung, Werthaltigkeitsprüfung/ Sacheinlagen, Grüner Punkt, HGrG)